Gründung und Führung Ihrer US-Gesellschaft

Deutsche Expertenunterstützung vor Ort – Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®.
Wir sorgen für Mehrwert und Unterstützung.

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Günther Grewe-Wirtschaftsprüfer (WP), Rechtsanwalt (RA), Steuerberater (StB), Certified Public Accountant (CPA) Deutschland USA
Dr. Günther Grewe, WP RA StB CPA
+49 89 2351 3218 (15-23h CET / 9am-5pm EST)
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Grewe@WP-RA-usa.com
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Antje Klaunig, WP StB CPA
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Optimierung und Führung Ihrer US-Tochtergesellschaft: Unser Expertenansatz

Unser Engagement als Experten für US-Steuerangelegenheiten

Als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® bieten wir strategische Lösungen zur Optimierung Ihrer steuerlichen und finanziellen Bereiche.

Optimierung einer US-Tochtergesellschaft gemäß deutscher Steuerüberlegungen

Die Gestaltung einer US-Tochtergesellschaft nach deutschen steuerlichen Vorgaben erfordert sorgfältige Planung und Abstimmung. Wir unterstützen Sie und Ihre Berater dabei, eine Unternehmensstruktur zu entwickeln, die sowohl deutschen als auch US-amerikanischen Anforderungen gerecht wird. Unsere Expertise in beiden Steuersystemen maximiert Ihre steuerliche Effizienz und minimiert Risiken.

  • Wahl der Rechtsform: Die richtige Rechtsform beeinflusst Haftung und steuerliche Behandlung in den USA und Deutschland. Wir beraten Sie bei der Auswahl der optimalen Rechtsform.
  • Festlegung von Verrechnungspreisen: Die Preisgestaltung zwischen deutscher GmbH und US-Tochtergesellschaft erfordert sorgfältige Planung, um internationale Steuervorschriften zu erfüllen. Wir helfen Ihnen, wirtschaftlich vorteilhafte Verrechnungspreise festzulegen.
  • Ort der Geschäftsleitung: Die Besteuerung nach dem Standort der Geschäftsleitung in Deutschland macht eine ordnungsgemäße Organisation der US-Geschäftsleitung entscheidend. Wir beraten Sie bei der optimalen Organisation.
  • Zentrale Verwaltung und Buchführung: Eine zentrale Buchhaltung reduziert Kosten, steigert Effizienz und gewährleistet die Einhaltung der Steuervorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines zentralen Buchhaltungssystems.
  • Effizienzsteigerung: Kostenreduktion und effizienter Ressourceneinsatz durch zentrale Buchführung.
  • Kontinuierliche Compliance: Überblick über finanzielle Angelegenheiten und Einhaltung der Steuervorschriften.
  • Bessere Entscheidungsfindung: Schneller Zugriff auf umfassende Finanzinformationen.
  • Risikominderung: Standardisierung von Buchführungsprozessen minimiert Fehler und Unregelmäßigkeiten.
Fachwissen in US-Prüfungen und Steuerberatung

Wir erstellen Finanzberichte gemäß deutschen und US-amerikanischen Standards und beraten bei Gesellschafterversammlungen. Bestimmte Buchhaltungsprozesse können durch vereinbarte Verfahren (AUP) abgewickelt werden, üblicherweise in Form von “Reporting Packages”.

Bewältigung der US-Steuerkomplexität

Das komplexe US-Steuerrecht besteht aus Bundes- und Landesvorschriften. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf allen Ebenen zu erfüllen.

Umfassende Unterstützung für Unternehmen in mehreren US-Bundesstaaten

Wir bieten weitreichende Unterstützung für Mandanten, die in mehreren US-Bundesstaaten tätig sind, von der Unternehmensgründung bis zum laufenden Betrieb. Mit unserer Expertise, technischen Ressourcen und CPA-Qualifikationen begleiten wir Mandanten durch Steuerprüfungen und freiwillige Offenlegungen auf Bundes- und Landesebene.

Unternehmens-Nexus und freiwillige Offenlegung

Das Nexus-Konzept bezieht sich auf die physische oder wirtschaftliche Präsenz eines Unternehmens in einem Bundesstaat. Wir analysieren Ihre Nexus-Situation und begleiten Sie durch den Prozess der freiwilligen Offenlegung, um steuerliche Verpflichtungen zu klären und Strafen zu minimieren.

Nettolohnvereinbarungen bei Entsendungen

Bei Entsendungen ins Ausland bieten wir umfassende Beratung zur Optimierung der steuerlichen Auswirkungen. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zu Nettolohnvereinbarungen und Umzugskosten.

US-amerikanische Meldepflichten für wirtschaftliches Eigentum ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 müssen viele Unternehmen und Einzelpersonen Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) melden. Wir bieten einen Leitfaden zu diesen neuen Transparenzvorschriften.

Definition wirtschaftlicher Eigentümer

Als wirtschaftliche Eigentümer gelten natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar ein Unternehmen tatsächlich besitzen oder kontrollieren. Dies umfasst Personen mit maßgeblichem Einfluss auf Geschäftsführung und Betrieb sowie solche mit wesentlichen Gesellschaftsanteilen.

Wer ist meldepflichtig?

Der Corporate Transparency Act (CTA) sieht zwei meldepflichtige Kategorien vor:

  • Inländische Unternehmen – Darunter fallen in den USA gegründete Kapitalgesellschaften und ähnliche Rechtsformen.
  • Ausländische Unternehmen – Gemeint sind nach ausländischem Recht gegründete und in den USA registrierte Unternehmen.

Ausnahmen von der Meldepflicht

Trotz neuer Transparenzanforderungen existieren gemäß CTA 23 Ausnahmen unter anderem für:

  • Behörden – Befreit sind Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie deren Einrichtungen.
  • Börsennotierte Unternehmen – Ausgenommen sind bei der SEC registrierte Unternehmen.
  • Finanzinstitute – Befreit sind etwa Banken, Volksbanken und bestimmte regulierte Finanzdienstleister.
  • Registrierte Wertpapier-Fachleute – Gemeint sind registrierte Broker, Anlageberater und Investmentgesellschaften.
  • Große operative Unternehmen – Ausgenommen sind Gesellschaften mit über 20 Mitarbeitern, physischem US-Standort und über 5 Mio. US-Dollar Vorjahresumsatz.

Konsequenzen für Privatkunden

Privatkunden erfüllen in der Regel keine Ausnahmekriterien. Sie müssen daher eine Meldung zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern bei der FinCEN einreichen.

Maßgebliche Fristen

  • 01.01.2024 – Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer werden wirksam.
  • 01.01.2025 – Zuvor gegründete oder registrierte Unternehmen müssen erstmalige Meldung vorlegen.
  • Innerhalb von 90 Tagen – Für nach dem 01.01.2024 gegründete oder registrierte Unternehmen.

Meldeprozess

Betroffene Unternehmen müssen ab dem 01.01.2024 das sichere Online-Meldesystem der FinCEN nutzen oder auf externe Dienstleister zurückgreifen.

Bewertung und Ausblick

Die erhobenen Daten werden, im Gegensatz zu CRS und FATCA, nicht automatisch anderen Behörden bereitgestellt. Einsicht erhalten nur autorisierte Beamte auf konkrete Nachfrage. Zudem regelt CTA Meldepflichten für Trusts nicht abschließend. Bei Verstößen sind Zivil- oder Strafverfahren möglich.

Noch 2023 soll gemäß geplanter Ergänzung (NPRM) die Transparenz auf dem US-Immobilienmarkt erhöht werden.

Vergleich zum deutschen Transparenzregister

In Deutschland erfolgen Meldungen durch die Gesellschaften in ein Register, nicht direkt an Behörden. Die Ziele der erhöhten Transparenz sind aber ähnlich. Trotz Unterschieden arbeiten deutsche und US-Stellen eng zusammen. Für Mandanten können Meldepflichten in beiden Ländern bestehen.

Weitere Informationen:

Zusammenarbeit mit deutschen Beratern

Wir arbeiten eng mit Ihren deutschen Beratern zusammen, um Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung von US-Tochtergesellschaften zu unterstützen. Unsere Expertise in kulturellen Unterschieden hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Kontaktieren Sie uns für Beratung und Unterstützung

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® beraten wir Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung in Bezug auf kulturelle Unterschiede. Für Beratung und Unterstützung kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115 (15-23h CET / 9am-5pm EST).